Das Maklerrecht regelt das Vertragsverhältnis zwischen einem Immobilienmakler und seinem Auftraggeber. Ein Makler vermittelt zwischen Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter von Immobilien und erhält im Erfolgsfall eine Provision für seine Dienstleistungen.
Das Maklerrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach §652 BGB ist ein Makler ein selbständiger Gewerbetreibender, der für einen Auftraggeber den Abschluss von Verträgen vermittelt oder einen anderen Nachweis dazu erbringt. Hierbei kann es sich um Verträge über Grundstücke, Gebäude, Wohnungen oder gewerbliche Räume handeln.
Ein Makler kann nur dann eine Provision verlangen, wenn er erfolgreich eine Vermittlung geleistet hat. Erfolgreich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der von ihm vermittelte Vertrag auch tatsächlich zustande gekommen ist. Kommt es also beispielsweise nicht zu einem Kaufvertrag, weil der Käufer von seinem Angebot zurücktritt oder der Verkäufer das Angebot ablehnt, hat der Makler keinen Anspruch auf eine Provision.
Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgelegt und richtet sich in der Regel nach dem üblichen Marktpreis. Allerdings gibt es regionale Unterschiede, und es lohnt sich, die Angebote verschiedener Makler zu vergleichen. Im Allgemeinen bewegt sich die Provision zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises bzw. der Jahresmiete.
Im Maklervertrag werden in der Regel die genauen Leistungen des Maklers sowie die Höhe der Provision festgelegt. Es ist ratsam, den Vertrag vor Abschluss genau zu prüfen und sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten zu lassen.
Ein Makler hat gegenüber seinem Auftraggeber eine Vielzahl von Pflichten. So ist er beispielsweise verpflichtet, das Objekt genau zu beschreiben, auf Mängel hinzuweisen und alle wichtigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss er die Interessen des Auftraggebers wahren und seine Aufgaben gewissenhaft erfüllen.
Im Falle von Fehlern oder Pflichtverletzungen des Maklers hat der Auftraggeber Anspruch auf Schadenersatz. Hierbei kann es sich beispielsweise um entgangene Gewinne oder Reparaturkosten handeln. Es empfiehlt sich jedoch, im Vorfeld des Vertragsabschlusses eine entsprechende Haftungsklausel zu vereinbaren.
Auch der Makler hat bestimmte Rechte. So hat er beispielsweise ein Zurückbehaltungsrecht an den Vertragsunterlagen, solange ihm seine Provision nicht bezahlt wurde. Außerdem kann er im Falle von Streitigkeiten mit dem Auftraggeber ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Insgesamt ist das Maklerrecht eine komplexe Materie, die für Laien nur schwer durchschaubar ist. Es empfiehlt sich daher, im Falle von Unsicherheiten einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu konsultieren und sich umfassend beraten zu lassen.